Kartellrecht

„Arzinger & Partners“ ist ebenfalls auf den Gebieten Kartell- und Wettbewerbsrecht tätig. Insbesondre, haben die Rechtsanwälte von Arzinger & Partners Erfahrung in Abstimmung von Geschäfte mit Antimonopolbehörde, Durchführung von Untersuchung des unlauteren Wettbewerbes, Werbungsbewertung hinsichtlich seiner Entsprechung dem Wettbewerbsrecht.

PROJEKTE:

Zur Regelung von Fragen des Markteintritts haben wir das deutsche Unternehmen „Berlin Chemie“ von der Menarini Gruppe beraten. Dabei ging es vor allem um Preisbildung und –genehmigung in Belarus sowie darum, ob das Unternehmen als monopolistisch eingestuft werden würde.