Rechtliche Regulierung von Investitionen
Die Republik Belarus ist aktiv an Schutz und Entwicklung von Investitionsbeziehungen auf internationaler und regionaler Ebene beteiligt. So ist Belarus Vertragsstaat der Washingtoner Konvention über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Individuen andere Staaten aus dem Jahr 1965, des Übereinkommens über die Gründung einer multilateralen Investitionsschutzagentur vom 11.10.1985, des Übereinkommens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Investitionstätigkeit von 1993 (Ashgabater Übereinkommen) sowie der Konvention zum Schutz der Rechte der Investoren aus dem Jahre 1997.
Garantien für Rechte ausländischer Investoren sind außerdem in bilateralen Abkommen der Republik Belarus mit verschiedenen Staaten geregelt, auf den heutigen Tag gibt es ca. 60 solcher Abkommen (darunter mit Deutschland, Österreich, Schweiz, Großbritannien, usw) und mehr als 50 Doppelbesteuerungsabkommen.
Daneben sind Investitionsbeziehungen auch auf nationaler Ebene geregelt, eine zentrale Rolle spielt dabei der Investitionskodex von Belarus, der praktisch alle Fragen der Investitionstätigkeit in Belarus für Inländer wie für Ausländer regelt. Der Investitionskodex stellt fest, dass ausländische Investitionen in beliebiger Form erfolgen können, die dafür vorgesehen sind: durch Gründung einer juristischen Person in Belarus, Erwerb von Vermögen oder Vermögensrechten (Geschäftsanteile an juristische Personen, Konzessionen usw.). Ausländische Investoren dürfen in Belarus juristische Personen gründen und dabei Umfang der ausländischen Investitionen und Organisationsform frei bestimmen. Die Rahmenbedingungen sind dabei für ausländische und inländische (belarussische) Investitionen nahezu gleich.

