Behörden
Die Republik Belarus ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat in Form eines Einheitsstaates.
Die Staatsmacht in Belarus beachtet den Grundsatz der Gewaltenteilung in gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt.
Vertreter des Volkes und gesetzgebendes Organ ist das Parlament – die Nationalversammlung von Belarus. Diese besteht aus zwei Kammern, der Vertreterkammer (110 Abgeordnete) und dem Rat der Republik (64 Mitglieder).
Die vollziehende Gewalt wird durch den Ministerrat der Republik Belarus unter Leitung des Ministerpräsidenten vertreten.
Oberhaupt des Staates ist der Präsident der Republik Belarus.
Die Kontrolle über die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsakten übt das Verfassungsgericht von Belarus aus.
In der Republik Belarus gilt die Verfassung von 1994 mit den Änderungen und Ergänzungen, die durch die Referenden vom 24.11.1996 und vom 17.10.2004 eingefügt wurden.

