Gerichte

Die rechtsprechende Gewalt in der Republik Belarus obliegt nur den Gerichten, die ordnungsgemäß errichtet wurden und die Rechtsprechung unabhängig von der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt ausüben.

Die Gerichtsbarkeit in Belarus wird durch den Kodex der Republik Belarus „Über die Gerichtsbarkeit und den Status der Richter“ vom 29.06.2006 Nr. 139-Z, die Gesetze der Republik Belarus „Über die Wirtschaftsgerichte der Republik Belarus“ vom 9.12.1998 und „Über das Verfassungsgericht der Republik Belarus“ vom 30.03.1994 geregelt.

Das Gerichtssystem ist nach den Grundsätzen der Territorialität und Spezialisierung aufgebaut. Es besteht aus dem Verfassungsgericht, dem System der allgemeinen Gerichte und dem System der Wirtschaftsgerichte.

Zu den allgemeinen Gerichten gehören:

- Oberstes Gericht der Republik Belarus

- Gebietsgerichte, Stadtgericht Minsk

- Kreisgerichte (Stadtgerichte).

- Belarussisches Militärgericht, Garnisonsübergreifende Militärgerichte.

Die allgemeinen Gerichte entscheiden über Strafsachen und Zivilsachen.

Zu den Wirtschaftsgerichten gehören:

- Oberstes Wirtschaftsgericht der Republik Belarus

- Wirtschaftsgerichte der Gebiete und Wirtschaftsgericht der Stadt Minsk.

Die Wirtschaftsgerichte entscheiden über Angelegenheiten betreffend wirtschaftsrechtliche Fragen.